« Zurück zur Übersicht

Änderungen bei Nachnahmegebühren ab März 2018

Verfasst am 28.02.2018

Viele Menschen bezahlen ihre Einkäufe beim Online-Shopping per Nachnahme. Hier gibt es ab März 2018 eine Änderung. Bisher waren bei der Bezahlung per Nachnahme bei der DHL zwei Gebühren fällig: ein Nachnahmeentgelt zusätzlich zum Paketpreis sowie ein Übermittlungsentgelt.

Hier gibt es ab März 2018 eine neue Regelung.

Diese neue Regelung sieht wie folgt aus:

Die Aufteilung auf die zwei Gebühren wird nun mit Genehmigung der Bundesnetzagentur abgeschafft, stattdessen gibt es nur noch ein einheitliches Entgelt. Diese Änderung ist allerdings vor allem für Online-Händler wichtig. Die Neuerungen machen Änderungen im Shop erforderlich, sofern dieser Nachnahme anbietet. Für den Käufer ändert sich im Ablauf wenig.  

Aktuell bei FSDZ

Seminar "öffentliches Beschaffungswesen"

18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

›› zum kompletten Artikel