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Aufrechnungsverbot in AGB, Versandhandel, Name bei Registrierungspflicht nach Verpackungsgesetz

Verfasst am 30.10.2020
Die Klausel in den AGBs, die folgendes beinhaltet: „Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder von X anerkannt sind.“ Hält im Licht von § 307 BGB nicht stand und begründet somit einen Wettbewerbverstoss.

Aktuell bei FSDZ

Seminar "öffentliches Beschaffungswesen"

18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

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