DSGVO-Abmahnung: Landgericht Würzburg hält wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgrund eines DSGVO-Verstosses für zulässig
Verfasst am 17.10.2018
Die DSGVO als europäische Verordnung ist unmittelbar anzuwenden und gilt übergeordnet. Die Folge davon ist, dass nationale Gesetze verdrängt werden. Dies wirft die Frage auf, ob nun Verstösse gegen die europäische Datenschutzverordnung mithilfe von § 3a UWG überhaupt abgemahnt werden können. Diese Unklarheit wiederum betrifft die Problematik, ob die europäische Datenschutzverordnung überhaupt abschliessende Regelungen enthält, so dass eine Verfolgung nach § 3a UWG letztlich ausgeschlossen wäre.
Diesen letzteren Meinungsstreit löst der neue Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 13.09.2018 zwar nicht komplett auf, statuiert aber immerhin, dass Abmahnungen bei Verstössen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehr wohl möglich sind.