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DSGVO und Anwendbarkeit im Fürstentum Liechtenstein

Verfasst am 21.03.2018
Das Fürstentum Liechtenstein ist nicht Mitglied der EU. Es stellt sich daher die Frage: Ist die ab 25. Mai 2018 gültige Datenschutz-Grundverordnung DSGVO für Schweizer Unternehmen anwendbar, wenn die Kunden im Fürstentum Liechtenstein ihre Niederlassung haben?
Lesen Sie nachstehend über die rechtliche Situation, wenn ein Schweizer Online-Shop Waren oder Dienstleistungen an Kunden in Liechtenstein anbietet.

Anwendbarkeit DSGVO im Fürstentum Liechtenstein: >>>

Aktuell bei FSDZ

Online-Apotheke verlangt bei Bestellung das Geburtsdatum

08.04.2024 -

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Niedersachsen) hat in seinem Urteil vom 23. Januar 2024 (Aktenzeichen: 14 LA 1/24) über einen Datenschutzverstoss einer Online-Apotheke entschieden. 

Die Apotheke verlangte im Bestellprozess die Angabe des Geburtsdatums der Kundinnen und Kunden, was als Verstoss gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewertet wurde.

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