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Entwickler von Pokémon Go bezüglich Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt:

Verfasst am 26.07.2016
Wer beim Game Pokémon go mitspielen will, muss persönliche Daten preisgeben. So zum Beispiel Nutzerdaten wie die
Email-Adresse oder auch die Standortdatenfunktion des Smartphones oder Tablets. Anonymes Spielen wird dadurch praktisch unmöglich gemacht. Nach Ansicht der Deutschen Verbraucherzentrale des Bundesverbandes (vzvb) verstösst dies gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzbestimmungen.  

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/vzbv-mahnt-entwickler-von-pokemon-go-ab

Weiter Informationen lesen Sie hier in der Publikation von Sarah Seiler:


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