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Likes gelten nicht ewig

Verfasst am 20.09.2018
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 14.06.2018 - 6 U 23/17 - Quelle: Internet World Business, 27.08.2018, Seite 17.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn der Betreiber eines Restaurants das bisherige Gastronomiekonzept aufgibt, zu einem anderen Anbieter wechselt und dabei die bisherigen Likes und Bewertungen übernimmt. In einer solchen Konstellation könnten nämlich Nutzer sowie Kunden denken, dass die Bewertungen und Likes für das neue Gastronomiekonzept abgegeben wurden. Grundlegende Änderungen am bewerteten Unternehmen oder Produkt erfordern somit etwa die Einrichtung einer neuen Facebook-Seite. Likes und Bewertungen sind demnach wettbewerbsrechtlich relevant.

Aktuell bei FSDZ

Seminar "öffentliches Beschaffungswesen"

18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

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