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Man spricht deutsch - Urteil des OLG München zu einstweiligen Verfügungen gegen Facebook & Co.

Verfasst am 16.01.2020
Das OLG München hat sich zu einstweiligen Verfügungen gegen Facebook und Co. geäussert. Die Rechtsstreitigkeiten um rechtswidrige Inhalte, Bewertungen oder Sperren von Inhalten und Accounts gegen Facebook, Google, Twitter und Co. haben ziemlich zugenommen. Diesbezüglich erwirkte ein deutscher Facebook-Nutzer vor dem LG München eine einstweilige Verfügung gegen Fa-cebook Irland Ltd. Ein Kommentar war in diesem Fall von Facebook zu Unrecht gesperrt worden.

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