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Online-Verkauf von Alkohol an Minderjährige

Verfasst am 23.04.2019
Urteil des LG Bochum vom 23.1.2019 – I-13 O 1/19 – Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/lg_bochum/j2019/13_O_1_19_Urteil_20190123.html

Das LG Bochum hat mit Urteil vom 23.1.2019 entschieden, dass der Verkauf von Alkohol über das Internet gegenüber Minderjährigen ohne Altersverifikation verboten ist. 
Das Landgericht Bochum hat einem Online-Händler unter Androhung eines Ordnungsgeldes in der Höhe von bis zu EUR 250'000.— oder einer ersatzweisen Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten untersagt, zum Zwecke des Versandhandels alkoholische Getränke innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aktiv oder passiv zu bewerben, feil zu bieten oder zu verkaufen, sofern nicht vor dem Versand zuverlässig sichergestellt wird, dass der Verbraucher bei Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Mischungen von Bier etc. das sechzehnte Lebensjahr vollendet und bei anderen alkoholischen Getränken volljährig ist. Zudem müssen die alkoholischen Getränke in einer Weise versandt werden, die regelmässig sicherstellt, dass sie dem volljährigen Kunden, an den sie adressiert ist, persönlich ausgehändigt wird. 

Ob die Versandhändler sich hierbei des Verfahrens Post Ident der Deutschen Post oder der Zusatzleistung „persönliche Übergabe“ bedienen oder andere geeignete Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alkoholhaltige Getränke nur an Personen abgegeben werden, die über das erforderliche Mindestalter verfügen, bleibt ihnen überlassen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 

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15.03.2024 - EuGH, Urteil vom 7. März 2024 - C-604/22


Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. März 2024 im Fall C-604/22 befasst sich mit der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke und stellt dabei klar, dass personenbezogene Daten, die durch zusätzliche Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden sollten.  

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