Videoaufnahmen des Nachbargrundstücks sind unzulässig
Verfasst am 08.08.2018
Darf man mittels einer Videokamera Aufnahmen vom Grundstück des Nachbars machen? Ist es zulässig, diese Aufnahmen zu speichern oder zu vervielfältigen?
Das Amtsgericht München hat dazu ein Urteil gefällt.
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler
Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.