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WhatsApp für Kinder unter 16 Jahren

Verfasst am 06.06.2018
An Zürcher Schulen werden sie gelöscht, die Luzerner Lehrer lassen WhatsApp weiterhin zu. Was ist richtig?
Vorerst Folgendes: Die DSGVO kommt nur in der EU zur Anwendung, soweit personenbezogene Daten von natürlichen Personen mit Niederlassung resp. Wohnsitz in der EU betroffen sind. Deshalb erstes Zwischenresultat: CH-Kinder oder ihre Eltern sind von den Vorgaben der DSGVO nicht betroffen, wenn sie in der Schweiz wohnen. Ob das später, in 1-2 Jahren, anders sein wird, wenn das CH-Datenschutzrecht reformiert ist (der Nationalrat berät ab 12.6.2018 über die neuen Gesetzesgrundlagen als erster Rat) bleibt offen. 

Das Problem ist der Messenger-Dienst WhatsApp selber. Er lässt keine Benutzer mehr unter 16 Jahren für seine Dienstleistungen zu. Das zieht in Bezug auf die CH-Kinder zu kurz und an der für sie massgeblichen Gesetzeslage vorbei. Aber es ist ja kaum zu erwarten, dass WhatsApp weiss, dass die CH nicht zur EU gehört. Da ist es einfacher, gerade den ganzen Service für alle "Europäer" inkl. Schweizer Kinder zu sperren. Falscher Ansatz für einen IT-Dienstleister. Im Moment jedenfalls sind uns noch keine automatischen Löschungen von Kinder-Accounts seitens WhatsApp bekannt. Der Service läuft also noch. Deshalb können auch Luzerner Lehrer noch auf diesen Service setzen. Wie lange noch? 

Prüfen Sie Alternativen wie Telegram, Threema (kostenpflichtig) oder integrierte Lösungen, wie sie z.B. die Schweizer Firma PMI.AG in ihrer neuen Schuladministrationslösung SCOLARIS V (EDU) anbietet. Aber auch hier gilt: nur solange in der Schweiz das alte Datenschutzrecht gilt. 

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