Publikationen

WhatsApp Newsletter: Wie weiter nach dem 7. Dezember 2019

Seit einigen Jahren haben immer mehr Unternehmen über WhatsApp ihre Newsletter verbreitet. Dies ist ab dem 7. Dezember 2019 jedoch nicht mehr erlaubt. Welche Alternativen bieten sich an?

MLaw Milica Stefanovic dazu

Autor: MLaw Milica Stefanovic

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Steuern rund um Frankreich-Immobilien

Im Zusammenhang mit Immobilienkäufen in Frankreich, welche wir für unsere Mandanten begleiten, werden wir immer wieder von künftigen oder bereits bestehenden Eigentümern angefragt, ob es nicht eine Übersicht dazugibt, die alle Abgaben und Steuern im Zusammenhang mit dem Kaufgeschäft selber wie auch im Nachgang als Eigentümer einer französischen Liegenschaft aufzeigt.

Wir haben dazu einen sehr wertvollen und aus unserer Sicht umfassenden Artikel beim Cabinet Vigier (www.cabinet-vigier.com) gefunden, der auf dem neusten Stand (08.04.2019) und sehr gut lesbar ist.

Wir empfehlen Ihnen diesen Artikel gern zum Lesen.

Aktuell bei FSDZ

Online-Apotheke verlangt bei Bestellung das Geburtsdatum

08.04.2024 -

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Niedersachsen) hat in seinem Urteil vom 23. Januar 2024 (Aktenzeichen: 14 LA 1/24) über einen Datenschutzverstoss einer Online-Apotheke entschieden. 

Die Apotheke verlangte im Bestellprozess die Angabe des Geburtsdatums der Kundinnen und Kunden, was als Verstoss gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewertet wurde.

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