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Auf der Webseite des Anbieters darf der Kündigungsbutton nicht fehlen ....

Verfasst am 11.11.2024
Konkret ging es um die Werbung auf der Website eines Online-Vermittlers, bei der ein sogenannter Kündigungsbutton fehlte und die Beschriftung eines Bestätigungsbuttons irreführend war. Das Urteil des OLG Hamburg unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Klarheit in der Werbung, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Aktuell bei FSDZ

Cyberangriff – Hacking: Auftragsdatenverarbeitung & Verantwortung

03.02.2025 - Die Klägerin macht geltend, dass sie als Nutzerin des Dienstes der Beklagten von einem Datenschutzvorfall betroffen sei. Sie wirft der Beklagten und ihrem Auftragsverarbeiter vor, keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben, was zu einem Datenleck geführt habe.


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