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Auf der Webseite des Anbieters darf der Kündigungsbutton nicht fehlen ....

Verfasst am 11.11.2024
Konkret ging es um die Werbung auf der Website eines Online-Vermittlers, bei der ein sogenannter Kündigungsbutton fehlte und die Beschriftung eines Bestätigungsbuttons irreführend war. Das Urteil des OLG Hamburg unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Klarheit in der Werbung, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Aktuell bei FSDZ

Seminar - ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSRECHT

20.03.2025 - Fachhochschule Nordwestschweiz Basel

Dozent: RA Lukas Fässler

In diesem Seminars erläutert Rechtsanwalt Lukas Fässler anhand von Praxisfällen die Stolpersteine und Fallstricke im öffentlichen Beschaffungsrecht.

1. Teil des Seminars: Donnerstag, 20. März 2025
2. Teil des Seminars: Donnerstag, 27. März 2025

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