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Erste Anordnung wegen Verletzung der DSGVO gegen ein Unternehmen in der Schweiz

Verfasst am 18.11.2019
In der Entscheidung vom 22. August 2019 hat die österreichische Datenschutzbehörde gegen ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz eine Anordnung wegen Verletzung der DSGVO erlassen (Entscheidung vom 22. August 2019, PDF https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Dsk/DSBT_20190822_DSB_D130_206_0006_DSB_2019_00/DSBT_20190822_DSB_D130_206_0006_DSB_2019_00.pdf). Das betroffene Unternehmen erbrachte Dienstleistungen in Österreich und betrieb dort auch Hotels sowie eine Website mit der Länderdomain .at. Im vorliegenden Fall war der Ausgangspunkt eine Werbe-E-Mail, nachdem es nach Kontakten nicht zu einer Buchung gekommen war.

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Seminar "öffentliches Beschaffungswesen"

18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

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