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EuGH: Ausnahmen vom "one-stop-shop"

Verfasst am 12.07.2021
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam in seinem Urteil C-645/10 vom 15. Juni 2021 zum Schluss, dass die nationalen Datenschutzbehörden unter Umständen auch dann tätig wer-den dürfen, wenn das verantwortliche Unternehmen seinen Hauptsitz im Ausland hat und somit auch unter der Federführung einer anderen Behörde steht.

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21.11.2025 - Im Verfahren III 2025 33 hat sich das Verwaltungsgericht Schwyz mit Widersprüchen bei Ausschreibungen und Ausschreibungsunterlagen (Submissionsrecht) auseinandergesetzt und in diesem Zusammenhang in einer Beschwerde entschieden.

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