Schutz von Personendaten in der Cloud
Verfasst am 26.10.2020Das neue Datenschutzrecht verlangt bei einer Bearbeitung von Personendaten in der Cloud Garantien des Betreibers (z.B. Microsoft), dass er die Datenschutz-Konformität sicherstellt und ein angemessenes Datenschutzniveau und dessen Durchsetzbarkeit für Verantwortliche und Betroffene garantiert.
Dies hängt u.a. von vertraglich auszuhandelnden Garantien in Bezug auf das anwendbare Recht (Schweizer Datenschutzgesetz) und dem Gerichtsstand (Schweiz) ab.
Dabei spielt es auch eine entscheidende Rolle, wo (geographisch) die Personendaten in der Cloud bearbeitet werden (Betriebsstandort; Serverhosting etc.).
Wer das für alle Microsoft-Services nachschauen möchte, wird hier fündig:
https://docs.microsoft.com/en-us/microsoft-365/enterprise/o365-data-locations?view=o365-worldwide#switzerland
Weitere Unterstützung bei der Ausarbeitung und Aushandlung von entsprechenden Verträgen mit Suftragsdatenverarbeitern bietet Ihnen unsere Anwaltskanzlei. Sie finden uns unter www.fsdz.ch