Publikationen

Norwegen verbietet Meta personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram zu schalten

Im Juli 2023 hatte die norwegische Datenschutzbehörde "Detatilsynet" dem Mutterkonzern Meta im Eilverfahren ein vorübergehendes Verbot für verhaltensbasiertes Marketing auf den Plattformen Facebook und Instagram verhängt. Die norwegische Datenschutzbehörde hatte dem Mutterkonzern Meta untersagt, auf seinen Plattformen individuell angepasste Werbung zu schalten, ohne dass die Nutzer dem explizit zustimmen. Dem Mutterkonzern Meta fehlt damit eine Rechtsgrundlage für personalisierte Werbedaten.
Der Mutterkonzern Meta beantragte daraufhin beim Gericht die Aussetzung der Entscheidung und stellte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung.
Seit dem 14.8.2023 muss der Mutterkonzern Meta täglich eine Million norwegische Kronen (rund 87.000 Euro) Strafe zahlen, weil das Unternehmen den Forderungen der norwegischen Datenschutzbehörde nicht nachgekommen ist und weiterhin personalisierte Werbung ohne gültige Einwilligung anzeigt.

Das Bezirksgericht Oslo hat sich nun in seinem Urteil vom 6.9.2023 vollständig zu Gunsten der der norwegischen Datenschutzbehörde gestellt.

Autor: MLaw Argonita Ameti, Juristische Mitarbeiterin

Hier finden Sie das Urteil des Bezirksgerichts Oslo.

ViaGogo: Keine Anwendung von EU-Recht (RL 2000/31 e-Commerce) auf Schweizer Online-Plattform

Die Fragen des vorlegenden Gerichtes (Consilio di Stato) beziehen sich auf die Auslegung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (RL 2000/31 – eCommerce-Richtlinie). Deren persönlicher Anwendungsbereicht ist im Ausgangsrechtsstreit nicht eröffnet (d.h. behandelt worden). Viagogo ist unstreitig in Genf ansässig, hat dort ihren Sitz und dort den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten (Anm. RA Fässler: was für die meisten CH-Unternehmen ebenfalls zutreffen dürfte). Die Dienstleistungen, um die es geht, werden somit von einem Drittstaat aus durch eine Gesellschaft erbracht, die dem Recht dieses Drittstaats unterliegt. 

EuGH-Urteil vom 27.4.2023 - C-70/22     
Von: Rechtsanwalt Lukas Fässler (Zusammenfassung aus dem Urteil, Erw. 24-31)

Kennzeichnungspflicht für nicht unmittelbar entgeltliche Werbung auf Instagram

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat am 19.5.2022 beschlossen, dass Influencer auch Beiträge als Werbung zu kennzeichnen haben, wenn diese kostenlos zur Verfügung gestellte E-Books anpreisen und mit sog. Tab-Tags zu den Drittunternehmen verlinkt. Für den Durchschnittsverbraucher ist es aufgrund der Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen nicht erkennbar, ob es sich bei dem jeweiligen Beitrag um Werbung handelt. Dazu die Ausführungen von MLaw Argonita Ameti

Aktuell bei FSDZ

Praxisseminar: Neues Datenschutzrecht (nCH-DSG und DSGVO)

27.11.2023 - Fachhochschule Nordwestschweiz, Basel


Dienstag, 28. November 2023 - Online
Mittwoch, 29. November 2023 - Online
Dienstag, 5. Dezember 2023 - FHNW Basel

›› zum kompletten Artikel