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Diskriminierung nicht binärer Personen im Online-Shop

Das Obergericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Person des dritten Geschlechts diskriminiert wird, wenn diese im Online-Bestellprozess nur zwischen den zwei binären Geschlechtern ("Frau"/"Herr") auswählen kann. Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch.
Dazu die Ausführungen von Argonita Ameti, MLaw 

Aktuell bei FSDZ

Seminar "öffentliches Beschaffungswesen"

18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

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