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Markenhersteller und ihre Rechte auf Online-Marktplätzen

Amazon, eBay und Co: Online-Marktplätze sind zum Verkauf von Produkten sehr beliebt. Aber was passiert, wenn ein Marken-Hersteller mit dem Verkaufen seiner Produkte auf solchen Portalen nicht einverstanden ist und sein Image bedroht sieht?
Das Frankfurter Oberlandesgericht hat zu dieser Frage zwei interessante Urteile gefällt .

Autor: Internetworld.de, Lukas Fässler

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Verfasser: RA Lukas Fässler

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