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Norwegen verbietet Meta personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram zu schalten

Im Juli 2023 hatte die norwegische Datenschutzbehörde "Detatilsynet" dem Mutterkonzern Meta im Eilverfahren ein vorübergehendes Verbot für verhaltensbasiertes Marketing auf den Plattformen Facebook und Instagram verhängt. Die norwegische Datenschutzbehörde hatte dem Mutterkonzern Meta untersagt, auf seinen Plattformen individuell angepasste Werbung zu schalten, ohne dass die Nutzer dem explizit zustimmen. Dem Mutterkonzern Meta fehlt damit eine Rechtsgrundlage für personalisierte Werbedaten.
Der Mutterkonzern Meta beantragte daraufhin beim Gericht die Aussetzung der Entscheidung und stellte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung.
Seit dem 14.8.2023 muss der Mutterkonzern Meta täglich eine Million norwegische Kronen (rund 87.000 Euro) Strafe zahlen, weil das Unternehmen den Forderungen der norwegischen Datenschutzbehörde nicht nachgekommen ist und weiterhin personalisierte Werbung ohne gültige Einwilligung anzeigt.

Das Bezirksgericht Oslo hat sich nun in seinem Urteil vom 6.9.2023 vollständig zu Gunsten der der norwegischen Datenschutzbehörde gestellt.

Autor: MLaw Argonita Ameti, Juristische Mitarbeiterin

Hier finden Sie das Urteil des Bezirksgerichts Oslo.

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Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

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