Publikationen

Die neue Zahlungsdienstrichtlinie (PSD 2) - und wie sie unsere herkömmlichen Zahlungsmethoden verändern wird

Am 14. September 2019 hätte die neue Zahlungsdienstrichtlinie «Payment Service Directive 2» in Kraft treten sollen. Mit ihr sollen Zahlungs- und Bankingvorgänge grundlegend verändert werden. Nun gewährt die Bafin vorerst einen Aufschub. In dieser Publikation erfahren Sie die entsprechend wichtigsten Neuerungen.

Problemfelder der Einwilligungserklärung des Mandanten gegenüber der Anwaltskanzlei zur Datenverarbeitung

Die Datenschutzbehörde Österreich hat mit Beschluss vom 16.11.2018 bei einer Arztpraxis mehrfache Verstösse gegen diverse Pflichten nach der DSGVO im Zusammenhang mit deren Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung festgestellt. Die wichtigsten Erkenntnisse dieses Beschlusses lassen sich in Hinblick auf die Verarbeitung von gleichermassen sensiblen personenbezogenen Daten ohne Weiteres auf die praktische Umsetzung der Pflichten gemäss DSGVO für Anwältinnen und Anwälte übertragen.  

Problemfelder der Einwilligungserklärung des Patienten gegenüber der Arztpraxis zur Datenverarbeitung

Die Datenschutzbehörde Österreich hat mit Beschluss vom 16.11.2018 entschieden, dass eine Arztpraxis diverse Pflichten nach der DSGVO verletzt, indem sie unter anderem mit der von ihr verwendeten Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung keine gesetzeskonforme Einwilligung zur Verarbeitung von Patientendaten eingeholt hat und die jeweilige Einwilligung – wie etwa die Einwilligung in den unverschlüsselten Versand von Patientendaten – somit unwirksam ist.

Aktuell bei FSDZ

Öffentliches Beschaffungswesen - Praxisseminar

05.03.2026 - Fachhochschule Nordwestschweiz - Basel

Mittwoch, 4. März 2026 
Donnerstag, 5. März 2026
Donnerstag, 12. März 2026

Die Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern im öffentlichen Sektor ist mit verschiedenen organisatorischen, technischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. 

In dem dreitägigen Seminar werden die
Grundsätze des öffentlichen Beschaffungswesens vermittelt und es werden praxisbezogene Hilfestellungen für eine erfolgreiche Planung und Durchführung einer öffentlichen Vergabe gegeben.
Neben der Vermittlung der Grundlagen beleuchtet
RA Lukas Fässler die Stolpersteine und Fallstricke bei IT-Beschaffungen und zeigt aufgrund seiner über 44-jährigen Anwaltstätigkeit auf, wie diese möglichst vermieden werden können. Der konkrete praktische Bezug zu Ihrem Berufsalltag steht dabei im Fokus.

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