Publikationen

Testkäufe im Internet: Neues Urteil

Gemäss einem neuen Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom 28. September 2017 genügt es im B-2-B Handel, wenn der Online-Händler in seinem Shop reine Texthinweise vorsieht, dass die Ware nur an Gewerbetreibende verkauft werde. Er ist nicht verpflichtet, den Verkauf an Verbraucher durch technische Mittel auszuschliessen. Hintergründe dazu von Tanja A. Bart, Juristische Praktikantin

Verbot öffentlicher Fachwerbung im Internet

Im Rahmen der geplanten Änderung der Arzneimittelverordnung (AWV) verlangt Art. 3 Abs. 2 revAWV neu, dass für Fachwerbung im Internet ausdrücklich ein Passwort verlangt wird:

"Fachwerbung darf nicht im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Sie muss mit einer geeigneten technischen und passwortgeschützten Zugangsbeschränkung versehen sein und darf nur Personen nach Absatz 1 zur Verfügung gestellt werden."

Die neue Vorgabe der Verwaltung wurde in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. (BVGer, Urteil C-173/2007 com 24. April 2009)

Aktuell bei FSDZ

Öffentliches Beschaffungswesen - Praxisseminar

05.03.2026 - Fachhochschule Nordwestschweiz - Basel

Mittwoch, 4. März 2026 
Donnerstag, 5. März 2026
Donnerstag, 12. März 2026

Die Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern im öffentlichen Sektor ist mit verschiedenen organisatorischen, technischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. 

In dem dreitägigen Seminar werden die
Grundsätze des öffentlichen Beschaffungswesens vermittelt und es werden praxisbezogene Hilfestellungen für eine erfolgreiche Planung und Durchführung einer öffentlichen Vergabe gegeben.
Neben der Vermittlung der Grundlagen beleuchtet
RA Lukas Fässler die Stolpersteine und Fallstricke bei IT-Beschaffungen und zeigt aufgrund seiner über 44-jährigen Anwaltstätigkeit auf, wie diese möglichst vermieden werden können. Der konkrete praktische Bezug zu Ihrem Berufsalltag steht dabei im Fokus.

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