Publikationen

Testkäufe im Internet: Neues Urteil

Gemäss einem neuen Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom 28. September 2017 genügt es im B-2-B Handel, wenn der Online-Händler in seinem Shop reine Texthinweise vorsieht, dass die Ware nur an Gewerbetreibende verkauft werde. Er ist nicht verpflichtet, den Verkauf an Verbraucher durch technische Mittel auszuschliessen. Hintergründe dazu von Tanja A. Bart, Juristische Praktikantin

Verbot öffentlicher Fachwerbung im Internet

Im Rahmen der geplanten Änderung der Arzneimittelverordnung (AWV) verlangt Art. 3 Abs. 2 revAWV neu, dass für Fachwerbung im Internet ausdrücklich ein Passwort verlangt wird:

"Fachwerbung darf nicht im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Sie muss mit einer geeigneten technischen und passwortgeschützten Zugangsbeschränkung versehen sein und darf nur Personen nach Absatz 1 zur Verfügung gestellt werden."

Die neue Vorgabe der Verwaltung wurde in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. (BVGer, Urteil C-173/2007 com 24. April 2009)

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