Publikationen

Datenschutz in sozialen Netzwerken: So schützen Sie Ihre Privatsphäre

Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram und X (ehemals Twitter) gehören zu den grössten Datensammlern im Internet. Alles, was Nutzer dort veröffentlichen, wird von den Plattformbetreibern systematisch gesammelt, analysiert und zu detaillierten Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt. Die Werbung, die Nutzern angezeigt wird, ist deshalb oft erstaunlich gut auf ihre individuellen Interessen zugeschnitten. Dies ist jedoch kein Zufall, sondern stellt eine potenzielle Datenschutzlücke dar.

Mehr dazu in den Ausführungen von MLaw Argonita Ameti:

KI-GESETZ DER EU

Das EU-Parlament hat am 13. März 2024 das weltweit erste Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz („KI“) verabschiedet. Mit der sog. KI-Verordnung („KI-VO“) wird nun der Einsatz von Künstlicher Intelligenz europaweit einheitlich geregelt. Sofern Schweizer Unternehmen im EU-Markt tätig sind, werden auch diese davon betroffen sein.

Ist Ihr Unternehmen gesetzeskonform?

Mehr dazu in den Ausführungen von MLaw Argonita Ameti hier: >>>

EU DATA ACT

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Europäische Rat am 27.11.2023 den Data Act genehmigt. Die EU-Verordnung regelt unter anderem, wer im Europäischen Wirtschaftsraum erzeugte Personen- und Sachdaten nutzen darf und Zugriff darauf hat.

Was haben Unternehmen zu beachten?

Autor: MLaw Argonita Ameti

EU Data Act - Flyer - 19-12-2023

Dekret für Datenaustausch USA - EU unterzeichnet

Die US-Regierung hat am 7. Oktober 2022 die "Executive Order on Enhancing Safeguards for United States Signal Intelligence Activities" erlassen und somit den dringend benötigten neuen Rechtsrahmen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten von Europäern in die USA festgelegt.

Mehr dazu in den Ausführungen von MLaw Argonita Ameti hier: >>>

Aktuell bei FSDZ

Öffentliches Beschaffungswesen - Praxisseminar

05.03.2026 - Fachhochschule Nordwestschweiz - Basel

Mittwoch, 4. März 2026 
Donnerstag, 5. März 2026
Donnerstag, 12. März 2026

Die Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern im öffentlichen Sektor ist mit verschiedenen organisatorischen, technischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. 

In dem dreitägigen Seminar werden die
Grundsätze des öffentlichen Beschaffungswesens vermittelt und es werden praxisbezogene Hilfestellungen für eine erfolgreiche Planung und Durchführung einer öffentlichen Vergabe gegeben.
Neben der Vermittlung der Grundlagen beleuchtet
RA Lukas Fässler die Stolpersteine und Fallstricke bei IT-Beschaffungen und zeigt aufgrund seiner über 44-jährigen Anwaltstätigkeit auf, wie diese möglichst vermieden werden können. Der konkrete praktische Bezug zu Ihrem Berufsalltag steht dabei im Fokus.

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