Wer als Schweizer dauerhaft oder zeitweise in Frankreich lebt, sollte die geltenden Aufenthalts- und Meldepflichten kennen. Während EU-Bürger in der Regel keine Aufenthaltsgenehmigung mehr benötigen, gelten für Schweizer Staatsangehörige besondere Regelungen. Erfahren Sie, welche Formalitäten bei den französischen Behörden zu beachten sind.