FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG
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13.08.2018

Frankreich - Aufenthalt und Niederlassungsfragen

Wer als Schweizer dauerhaft oder zeitweise in Frankreich lebt, sollte die geltenden Aufenthalts- und Meldepflichten kennen. Während EU-Bürger in der Regel keine Aufenthaltsgenehmigung mehr benötigen, gelten für Schweizer Staatsangehörige besondere Regelungen. Erfahren Sie, welche Formalitäten bei den französischen Behörden zu beachten sind.

franzoesisches_immobilienrecht_niederlassung_aufenthalt.pdf

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