FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG
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27.01.2019

Französische Immobilie - im Todesfall

Wer eine Immobilie in Frankreich besitzt, sollte die Nachlassplanung frühzeitig regeln. Insbesondere für Ehepartner, eingetragene Partner oder Konkubinatspartner kann die richtige rechtliche Struktur entscheidend sein, um einen unkomplizierten und abgesicherten Eigentumsübergang im Todesfall zu gewährleisten. Erfahren Sie, warum Gesellschaftsrecht oft Vorrang vor dem Erbrecht hat und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

franzoesische_immobilie_-_eigenheim_im_todesfall_-_27-01-2109_3.pdf

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