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06.04.2017
Französische Immobilien - Erbengemeinschaften und Lösungsansätze bei nicht mitwirkenden Erben
Nicht mitwirkende Erben können die Abwicklung einer Erbengemeinschaft mit Immobilien in Frankreich erheblich erschweren. Doch Stillstand muss nicht das letzte Wort sein. Lesen Sie, welche Lösungen das französische Recht bietet, um den Nachlass zu regeln und den Wert der Immobilie für alle Erben zu sichern.