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19.10.2026

Was Sie einem KI-Chatbot anvertrauen, gehört nicht automatisch der KI!

KI-Chatbots und Datenschutz: Ein wegweisendes Urteil setzt der kommerziellen Nutzung persönlicher Daten klare Grenzen – auch mit Signalwirkung für die Schweiz.

Wer einem KI-Chatbot persönliche oder sensible Informationen preisgibt, erteilt damit noch lange keine Zustimmung zu deren kommerzieller Nutzung. Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 17. September 2026 wichtige Grenzen für die Verwendung von Chatbot-Daten zu Werbezwecken aufgezeigt.

Was bedeutet das für Schweizer Unternehmen, die künstliche Intelligenz einsetzen? Welche Anforderungen stellen die DSGVO und das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) an Transparenz, Einwilligung und Zweckbindung? Erfahren Sie, weshalb freiwillig mitgeteilte Personendaten nicht automatisch frei verwendbar sind und welche datenschutzrechtlichen Risiken beim Einsatz von KI-Chatbots bestehen.

→ Jetzt den vollständigen Fachartikel lesen und die rechtlichen Konsequenzen für die Schweiz erfahren.

KI-Chatbots und Datenschutz-Verwendung von Daten-08-10-2026.pdf

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