Digitaler Nachlass: Erben haben Anspruch auf Instagram-Konten Verstorbener. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Erben vollen Zugriff auf den Instagram-Account eines Verstorbenen erhalten können. Das Urteil stärkt die Rechte von Erben im digitalen Nachlass und schafft wichtige Klarheit im Umgang mit Social-Media-Konten nach dem Tod eines Nutzers.